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EUDR Information

Betreff: EUDR (EU-Entwaldungsverordnung)
Allgemeine Erklärung für unsere Kunden

mit der Verordnung (EU) 2023/1115 („EUDR“) hat die EU neue Vorgaben zur Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung erlassen. Sie betrifft alle Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in der EU in Verkehr bringen oder exportieren.

Papier, das zu 100 % recycelt ist, fällt nicht in den Anwendungsbereich der EUDR.

Die EUDR verpflichtet Hersteller, nur Produkte anzubieten, die nachweislich entwaldungsfrei sind. Hierfür muss der Hersteller eine Sorgfaltserklärung (DDS – „Due Diligence Statement“) in der EU-Datenbank TRACES NT hinterlegen.

Diesbezüglich möchten wir Sie darüber informieren, dass wir uns der daraus resultierenden Verpflichtungen bewusst sind. In Vorbereitung für die Regelung sind wir sowohl bereits im digitalen System der europäischen Kommission zur EUDR gelistet, als auch in steter Vorarbeit mit unseren Lieferanten und unseren internen Abläufen, um zum Start der Verordnung optimal gerüstet zu sein.

Im Sinne des Waldschutzes und in Bezug auf den EUDR-Länderrisiko-Benchmark bestätigen wir, dass unsere Lieferanten, d. h. die Regionen, aus denen das Holz stammt, als risikoarm eingestuft sind und das gesamte als Rohstoff verwendete Papier aus nachhaltigen Quellen stammt.

Alle unsere Vorlieferanten von Papier und papierbasierten Produkten, die nicht zu 100 % aus Recyclingmaterial bestehen, bereiten sich auf die Anforderungen der EUDR vor. Bisher haben wir deren DDS noch nicht erhalten und warten derzeit auf Musterdokumente von mehreren Lieferanten.
Wir erwarten, im kommenden Quartal die ersten Test-DDS von unseren Lieferanten zu erhalten.

Hinweis:
Wenn z.B. ein Produkt einen bestimmten Anteil an Frischpapier enthält – wie z. B. der Griff einer Papiertasche, muss das Produkt über eine DDS mit einer Referenznummer verfügen.
Masterpack ist verpflichtet, die erhaltene Referenznummer zu prüfen, aufzubewahren und an unsere Kunden weiterzugeben, bzw. die DDS vor dem Inverkehrbringen des Produkts einzureichen, sobald wir die referenzierte DDS vom Vorlieferanten erhalten und eine Risikobewertung durchgeführt haben.

Ab Inkrafttreten:
⦁ Für Material aus dem Bestand vor Inkrafttreten der EU-Verordnung erhalten wir von unseren Lieferanten und nachfolgend unsere Kunden eine Bestätigung, dass die Produkte (z.B. Papier für Papiertaschen) vor Inkrafttreten der Regelung hergestellt wurden.

⦁ Alle unsere Kunden erhalten mit jeder Lieferung von Papierprodukten eine DDS oder eine alternative Erklärung, wenn die gesamte Sendung aus 100 % Recyclingpapier oder
100 % altem Bestand besteht, welches nicht in den Geltungsbereich der EUDR fällt.

Wir gehen davon aus, dass die EUDR keine grundlegenden Probleme für uns oder unsere Kunden darstellen wird, jedoch einen gewissen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.
Zur Vorbereitung der vollständigen Umsetzung ist im vierten Quartal 2025 geplant, mit ausgewählten Lieferanten die Bereitstellung von Referenz- und Prüfnummern zu testen.

Euer
Thomas Hämmerle

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